Jagd

Die Jagd in Manderscheid

Nach einer in der Vergangenheit sich bis weit über die Landesgrenzen hinaus vollzogenen Ausrottung von Bär, Wolf und Luchs konnten sich deren Beutetiere wie unser bekanntes Hoch- und Niederwild zahlenmäßig stark ausweiten und dadurch der vornehmlich landwirtschaftlich geprägten Bevölkerung nicht hinnehmbare Schäden zufügen. Diese machten sich durch Verbiss an Pflanzen und Bäumen bemerkbar bzw. Wildschweinrotten hinterließen Flur- und Fruchtschäden in erheblichem Ausmaß. Besonders besorgniserregend wirkten sich die Schäden im damals noch kargen Islek aus.

Eine Bejagung durch Menschen sollte schon früh helfen das Gleichgewicht in der Fauna zwischen Raub- und Beutetieren künstlich wieder herzustellen, wobei bemerkt werden muss, dass die Jagd selbst und das Wildbret nur Previlegierten vorbehalten war und den Esstisch der ortsansässigen Bauern nicht erreichte. So auch auf Manderscheider Gebiet bis ins späte 19. Jahrhundert.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bildeten in Manderscheid die Bauern eine Jagdgenossenschaft, die sich zum Ziel setzte, oben näher beschriebene Aufgaben zu wahren, zu entwickeln und weiter zu führen. Ein gewählter Vorstand mit seinen Stellvertretern verlieh der Interessensgruppe vereinsmäßige Strukturen.

An Wald-, Feld- und Flurfläche steht heute ein 456 Hektar großes Revier zur Bejagung offen. Die mit der Genossenschaft verbundenen administrativen Arbeiten werden von der Verbandsgemeinde wahr genommen; dort ist auch die Jagdgenossenschaft rechtlich angesiedelt. Diese kümmert sich z. B. um die Suche nach einem Jagdpächter, führt die Jagdkasse und wirkt unterstützend bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Diese können dann entstehen, wenn ein Geschädigter Flurschäden nachweisen kann, die auf eine vermeintlich unterlassene Hege seitens des Jagdpächters zurückzuführen sind.

Besonders bei der Wahl des Jagdpächters hat der Vorstand gegenüber der Verbandsgemeine eine Entscheidungshoheit. Der Manderscheider Jagdpächter, hier eine Jagdpächterfamilie aus dem Großraum Düsseldorf, hat ihre Jagd schon viele Jahrzehnte inne. Im Sommer 2008 feierte der Jagdpächter im Dorf das 40-jährige Bestehen seiner Jagdpacht in Manderscheid.

Dem Jagdpächter ist ein Jagdaufseher beigestellt. Dieser übernimmt in Absprache mit dem Pächter bei seiner Abwesenheit die Arbeit vor Ort. Der Jagdaufseher kümmert sich um die Hege der Wildtiere, macht Bestandserhebungen, kümmert sich um Wildschäden, die ihm gemeldet werden und versucht diese vor Ort mit den Geschädigten zu regeln und berät darüberhinaus den Jagdpächter.

Der Jagdpächter zahlt für seine Jagd eine festgesetzte Jahrespacht, welche die Verbandsgemeinde der Jagdkasse zuführt. Dieses Geld ist zweckgebunden und kann über den Jagdvorstand für Anschaffungen und Arbeiten zur Förderung des Jagdrevieres auch im weiterführenden Sinn freigegeben werden. Der Jagdpächter bezahlt auch den Jagdaufseher und kann für Wildschäden haftbar gemacht werden. (siehe oben) Das Wildbret gehört ausnahmslos dem Jagdpächter! Bei größer angelegten Jagden, wie z. B. einer Wildschweinjagd mit weiteren Jägern, Treibern und Hunden obliegt dem Jagdpächter deren Organisation. Die damit verbundene Bekanntmachung wird als Werbung in den Kreisen zertifizierter Jäger sogar grenzüberschreitend positiv aufgenommen und als willkommener Anlass genutzt, nämlich sein Können zu zeigen. So spricht der Jäger von einem besonderen Jagderfog wenn er es schafft, ein Wildschwein mit einem gezielten Schuss im Flug zu erlegen.

Aus heutiger Sicht ist das Verhältnis zwischen Jagdgenossenschaft, Jagdpächter und den Bewohnern von Manderscheid mit Manderscheiderhof als sehr gut zu bezeichnen.